- Anmeldungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
- Der Vertrag ist mit der Onlinebuchung oder dem unterschriebenen Anmeldungformular abgeschlossen.
- Die Anzahlung von 70 € pro Kind und Woche dient zur Deckung der Kosten im Falle einer Stornierung und wird nicht zurückgezahlt.
- Werden die Reiterferien weniger als 4 Wochen vor Antritt storniert, ist eine Entschädigung von 50 % des Pensionspreises zu zahlen.
- Werden die Reiterferien weniger als 2 Wochen vor Antritt storniert, ist eine Entschädigung von 70 % des Pensionspreises zu zahlen.
- Sollten die gebuchten Reiterferien erst am Anreisetag storniert oder gar nicht angetreten werden, sind 90 % des Pensionspreises fällig.
- Der Restbetrag der Pensionskosten ist spätestens bei Antritt der Reiterferien fällig.
- Bei vorzeitigem Abbruch kann keine Rückerstattung des Pensionspreises erfolgen.
- Hiermit wird erklärt, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung und Krankenversicherung für die angemeldeten Kinder besteht.